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Leistungen

Die eingesetzten Methoden und Techniken werden individuell auf die Situation und den Hilfsbedarf der Familie/den Jugendlichen abgestimmt und flexibel dem Veränderungsprozess angepasst.

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem SGB VIII

Arbeiten mit der Familie/Lebensgemeinschaft

- durch eine offene, unvoreingenommene Kommunikation sollen Ängste und Schuldgefühle bei den Sorgeberechtigten und den Kindern abgebaut werden
- Sucht soll offen thematisiert werden und durch Informationsvermittlung mögliche Veränderungen gemeinsam erarbeitet werden
- Stärkung von Selbstwahrnehmung, Selbstwert und Selbstreflexion durch vorbehaltloses Interesse an der Situation und den Personen
- Förderung der Veränderungsmotivation mit Methoden der „Motivierenden Gesprächsführung“
- Unterstützung bei der Versorgung des Haushaltes durch praktische Anleitung
- Unterstützung bei der Budgetverwaltung durch praktische Anleitung
- Unterstützung bei der Schuldenregulierung
- Begleitung zu Ämtern und Behörden, vor allem auch Kindergarten und Schule
- die Sorgeberechtigten sollen durch gezielte Anleitung und intensiven Dialog über Verhaltensänderungen in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden
- gemeinsam wird ein Plan zur Strukturierung des Tages erstellt
- Unterstützung in der Kontaktaufnahme und Begleitung zu Kinderärzten und medizinischen Institutionen

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